Bibilotheksordung

  1. Die Bibliothek ist ein Ort des Studiums. Jedes Lärmen, unnötiges Herumlaufen, das Betreten der Bibliothek mit Esswaren, Süßigkeiten und Getränken ist zu unterlassen. Eine entspannte, ruhige Atmosphäre soll ein gutes Arbeitsklima gewährleisten. Bücher und Geräte dürfen nur mit sauberen Händen angefasst werden.

  2. Taschen im Eingangsbereich abstellen und nur das mitnehmen, was zum Arbeiten gebraucht wird.

  3. In der Regel dürfen nicht mehr als 4 Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden. Die Entlehnzeit beträgt 3 Wochen, kann jedoch verlängert werden.

  4. Schüler/-innen der 8. Klasse müssen im 2. Semester 40 Euro Kaution hinterlegen, die sie nach der Matura bei Rückgabe aller Bücher zurückerhalten. Eine Abgangsbestätigung von der Schule wird nur ausgestellt, wenn alle Bücher an die Bibliothek zurückgestellt werden. 

  5. Jegliches Ausleihen von Büchern ist nur möglich, wenn das Buch von der Bibliothekarin  in den Computer eingetragen wurde. Jede Selbstentnahme und Mitnahme von Büchern und Zeitschriften, die Hinterlassung von Zetteln mit subjektiven Entlehnvermerken und Ähnliches ist zu unterlassen.

  6. Nachschlagewerke (Systematikgruppe 1.1. bis 1.5/ weißes Pickerl) sind nicht entlehnbar und dürfen nur innerhalb der Bibliothek benutzt werden.

  7. Die Sitzstufen dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden, auch in der Zeit, in der die Hausschuhpflicht im Schulgebäude allgemein aufgehoben ist.

  8. Der Verwaltungscomputer der Schulbibliothek darf ausschließlich von den dazu befugten Schulbibliothekaren benutzt werden.

  9. Das Internet in der Bibliothek dient primär der Informationsbeschaffung und Bildung, nicht aber reinen Unterhaltungszwecken und privaten, außerschulischen Interessen. Das Aufrufen von Spielen und Seiten mit gewalttätigen oder sonstigen fragwürdigen Inhalten ist untersagt. Die Beschäftigung an den PC-Arbeitsplätzen darf die Ruhe in der Bibliothek nicht stören. Benutzer dürfen keine Veränderungen an der Systemeinstellung, am Datenstand und insbesondere an der Konfiguration vornehmen.

  10. Jeder Benutzer einer PC-Workstation ist für den normalen Umgang mit den Geräten und für die Sauberkeit des Arbeitsplatzes verantwortlich. Jeder Schaden ist sofort zu melden. Müll ist in den Abfallkübel zu werfen, jede Verschmutzung ist vom Verursacher in angemessener Weise zu beseitigen. Die Stühle sind an ihren Platz zurückzustellen.

  11. Die Bibliothekarinnen haben die Pflicht und das Recht, die Einhaltung der Bibliotheksregeln zu kontrollieren und Nutzer, die sich nicht daran halten, nötigenfalls aus der Bibliothek zu verweisen.

 

 

Die Bibliotheksleiterin

Mag. Linda Oberressl e.h.