Hausordnung

Viele unterschiedliche Menschen lernen und arbeiten zusammen in unserer Schule. Dafür gelten folgende Regeln:

1. Gefährdung
Auf sich selbst und alle anderen Personen muss geachtet werden. Es darf niemand gefährdet werden.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Alle Handlungen, die Personen oder die Ausstattung gefährden, wie zum Beispiel Raufen, Sitzen auf Fensterbänken, Herumtollen, Laufen, Fußball spielen (außerhalb des Sportunterrichts) usw., sind untersagt.

2. Verlassen der Schule
Das Schulgebäude oder der Unterrichtsort dürfen während der Schulzeit (dazu gehören auch die Pausen) nicht verlassen werden.
Verlässt man das Schulgebäude aus persönlichen Gründen (zum Beispiel wegen eines Arzttermins), muss man sich vorher bei einer Klassenlehrerin/einem Klassenlehrer oder im Sekretariat abmelden.

In den Freistunden ist die Aula bei der Kantine der Aufenthaltsbereich.
Unterstufenschülerinnen und Unterstufenschüler dürfen die Schule im Zeitraum von 7:50 Uhr bis zum Ende des Vormittagsunterrichts nicht verlassen.
Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler dürfen die Schule in den Freistunden während des Vormittagsunterrichts nur mit Erlaubnis der Schulleitung verlassen.

3. Abwesenheit vom Unterricht
Jede Abwesenheit vom Unterricht (zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Arztbesuch, Verspätung der Verkehrsmittel usw.) muss unverzüglich bekanntgegeben und beim Klassenvorstand gerechtfertigt werden. (Entschuldigungsformulare sind von der Schulhomepage downloadbar).
Krankmeldungen erfolgen telefonisch am Morgen des betreffenden Tages über das Sekretariat.
Die Entschuldigung ist in schriftlicher Form bei Wiedererscheinen in der Schule dem Klassenvorstand abzugeben.

Freistellungen vom Unterricht für private Zwecke müssen zeitgerecht beantragt werden:
Für einzelne Stunden bis zu einem Tag erfolgt ein Ansuchen um Freistellung beim Klassenvorstand, für zwei bis fünf Tage bei der Schulleitung. Längerfristige Freistellungen müssen bei der Bildungsdirektion für Kärnten angesucht werden.

4. Vorzeitiger Einlass ins Schulgebäude
Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt um 7:35 Uhr.
In begründeten Fällen (zum Beispiel bei frühem Arbeitsbeginn der Eltern) dürfen Schülerinnen und Schüler ihre Stammklassen bereits ab 7:00 Uhr betreten. Dies ist ein Service der Schule. In dieser Zeit
gibt es keine Aufsicht! Die Haftung wird von den Erziehungsberechtigten getragen.
Diese Regelung kann jederzeit durch die Schulleitung widerrufen werden.

5. Suchtmittel
Das Rauchen sowie das Konsumieren und Verkaufen von Snus, Nic packets oder anderer Suchtmittel ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol ist auf dem gesamten Schulgelände und an sonstigen Unterrichtsorten während des Unterrichts sowie während Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler verboten.
Vergehen haben disziplinäre Maßnahmen bis hin zum Ausschluss aus der Schulgemeinschaft zur Folge.

6. Ordnung
Überall in der Schule und um die Schule herum wird Ordnung gehalten. Arbeitsplatz, Klassenräume und Gänge werden sauber gehalten. Die Mülltrennungsvorschriften sind zu beachten.
Für Beschädigungen an Schuleigentum oder fremden Eigentum haftet die Verursacherin/der Verursachter.

Den Schülerinnen und Schülern steht ein eigener, versperrbarer Garderobenkasten zur Verfügung. Dort können Überbekleidung, Straßenschuhe, aber auch Unterrichtsmaterialien abgelegt werden.
In einem vorgegebenen Zeitraum gilt an der Schule Hausschuhpflicht. Während dieser Zeit müssen die
Straßenschuhe im Garderobenkasten aufbewahrt werden. Socken sind aus sicherheitstechnischen Gründen kein Hausschuhersatz. Sneakers, die ausschließlich im Schulgebäude getragen werden, sind erlaubt.

7. Verhalten
Wenn spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin/kein Lehrer in der Klasse ist, muss die Klassensprecherin/der Klassensprecher bzw. eine andere Person des Klassenverbandes dies sofort im Sekretariat melden.
In der Zwischenzeit ist Ruhe zu bewahren und der Klassenraum darf nicht verlassen werden.

Findet der Unterricht in den Funktionsräumen statt, versammeln sich die Schülerinnen und Schüler erst kurz vor dem Läuten vor dem jeweiligen Raum. Die Gänge werden freigehalten:
Die Regeln des jeweiligen Funktionsraumes sind einzuhalten.

Verlässt eine Klasse den eigenen Klassenraum, wird dieser aufgeräumt und sauber hinterlassen. Persönliche Gegenstände werden mitgenommen oder gut verwahrt. Die Fenster werden geschlossen, das Licht wird ausgeschaltet.
Zu Unterrichtsende werden alle Sessel auf die Bänke gestellt.

Während des Unterrichtes bleiben alle elektronischen Geräte (zum Beispiel Handys, Tablets, Laptops, usw.) ausgeschaltet – außer deren Benützung wird von der unterrichtenden Person gestattet.
Für die Unterstufe gilt dieses Verbot von 7:35 Uhr bis zum Ende des Vormittagsunterrichts, auch in den Pausen.

Bild- und Tonaufnahmen unterliegen der in Österreich geltenden Rechtsordnung und dürfen am Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung erfolgen.

Kleidung und optisches Erscheinungsbild der Schülerinnen und Schüler sollen der jeweiligen Schul- und Wettersituation angemessen sein und dem Arbeitsplatz Schule sowie den Wertevorstellungen entsprechen (keine Hotpants, Bustiers oder Jogginghosen außerhalb des Sportunterrichts).